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Aktivierungskompass
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Aktivierungskompass · Rechtliches und Transparenz

Lizenzbedingungen

Geltungsbereich

Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Materialien des Aktivierungskompass. Der Verkauf erfolgt über die Digistore24 GmbH als Wiederverkäuferin: Mit ihr schließen Sie den Kaufvertrag. Für Kauf, Zahlung und Widerruf gelten ihre Bedingungen. Diese Seite beschreibt den vorgesehenen Nutzungsumfang der Materialien. Welche Nutzungsbedingungen Bestandteil Ihrer Bestellung werden, ergibt sich aus den vor Vertragsabschluss auf der Bestellseite von Digistore24 bereitgestellten Vertragsunterlagen. Bitte lesen Sie diese vor Ihrer Bestellung.

Nutzungsumfang

(1) Die Einzellizenz ist persönlich. Sie berechtigt eine Person, die Materialien für ihre eigene Betreuungsarbeit zu nutzen, auch an wechselnden Einsatzorten, und Ausdrucke und Kopien für die Teilnehmenden ihrer eigenen Angebote anzufertigen. Die Dateien sowie Ausdrucke und Kopien dürfen nicht an Kolleginnen und Kollegen weitergegeben werden.

(2) Mit der Einrichtungslizenz darf das Betreuungsteam eines lizenzierten Standorts die Materialien intern ablegen, drucken und kopieren. Arbeiten mehrere Kolleginnen und Kollegen im selben Haus mit den Materialien, ist dafür die Einrichtungslizenz vorgesehen. Eine Weitergabe an andere Standorte ist nicht gestattet. Ein Standort erhält einen Login für das gesamte Betreuungsteam. Die Trägerlizenz gilt ab drei Standorten, wird pro Standort abgerechnet und umfasst einen Login je lizenziertem Standort. Die lizenzierten Standorte werden einzeln vereinbart.

(3) Ausgedruckte Materialien, zum Beispiel der Wochenplan oder ein Aktivitätsblatt, dürfen mit jeder Lizenz innerhalb der Einrichtung ausgehängt werden, etwa am Brett im Wohnbereich, solange die Fußzeile mit dem Lizenzvermerk sichtbar bleibt.

Nutzung nach dem Ende des Zugangs

(1) Materialien, die Sie während der Laufzeit heruntergeladen haben, dürfen Sie nach dem Ende des Zugangs im bisherigen Umfang weiter nutzen: mit der Einzellizenz für die Teilnehmenden Ihrer eigenen Angebote, mit der Einrichtungs- oder Trägerlizenz an den lizenzierten Standorten. Abschnitt „Nutzungsumfang“ gilt weiter.

(2) Nach dem Ende des Zugangs gibt es keine neuen Downloads und keine Aktualisierungen mehr.

(3) Ausgenommen sind Materialien, die wir zurückziehen. Informieren wir Sie über einen Rückzug, verwenden Sie das Material auch nach dem Ende des Zugangs nicht mehr und entfernen Ausdrucke und gespeicherte Kopien (Abschnitt „Korrekturen und Rückzug“; für Einrichtungen und Träger zusätzlich Abschnitt „Pflichten der Einrichtung“, Absatz 3).

Lizenzen für ein oder zwei Standorte

Bei ein oder zwei Standorten ist je Standort eine Einrichtungslizenz vorgesehen. Die Trägerlizenz kommt ab drei einzeln vereinbarten Standorten infrage. Klären Sie vor einer Bestellung, welche Standorte die Bestellung umfasst. Für Änderungen der Standorte wenden Sie sich bitte an den Kontakt; eine automatische Übertragung der Lizenz auf ein anderes Haus ist damit nicht zugesagt.

Grenzen der Nutzung

Sie dürfen die Materialien nicht öffentlich veröffentlichen, weiterverkaufen oder an nicht lizenzierte Dritte weitergeben. Das gilt auch für öffentliche Cloud-Links und Gruppen in sozialen Netzwerken. Der Lizenzvermerk bleibt auf jeder Seite sichtbar. Eine automatisierte Auswertung der Materialien, etwa um daraus große Text- oder Datensammlungen aufzubauen (Text- und Data-Mining), ist nicht gestattet. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

Laufzeit und Verlängerung

Einzellizenz

Die Erstlaufzeit der Einzellizenz beträgt 12 Monate. Die erste Zahlung deckt die ersten 12 Monate ab. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung weiter. Nach dem ersten Jahr ist die Einzellizenz monatlich kündbar. Sie können Ihre Kündigung bereits während des ersten Jahres zum Ende der Erstlaufzeit erklären. Die Preise inklusive Umsatzsteuer stehen auf der Preisseite.

Einrichtungs- und Trägerlizenzen

Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate. Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, erstmals zum Ende der Erstlaufzeit. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und bleibt mit einem Monat Frist kündbar.

Für Unternehmen ist eine Verlängerung um jeweils zwölf Monate mit Kündigung zum Ende jedes Vertragsjahres vorgesehen. Die dafür geltende Kündigungsfrist finden Sie vor einer Bestellung auf der Bestellseite von Digistore24. Die Abrechnung erfolgt jährlich; die Abrechnung nach einer Verbraucherkündigung richtet sich nach dem vereinbarten Zahlungsplan und den gesetzlichen Vorgaben.

Kündigung erklären

Kündigung jederzeit hier auf der Seite unter „Vertrag kündigen“. Mit Eingang bei uns ist Ihre Kündigung wirksam erklärt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit per E-Mail. Bei einer Störung des Mailversands bleibt der Eingang bestehen; speichern Sie dann den Beleg auf der Bestätigungsseite. Digistore24 bleibt Ihr Vertragspartner und Wiederverkäufer. Für Einrichtungs- und Trägerlizenzen bestimmt die Frage, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen kaufen, die für Sie geltende Kündigungsregel; die gewählte Lizenz regelt den Nutzungsumfang.

Gründerpreis für Einrichtungen und Träger

Ob der Gründerpreis noch verfügbar ist, erfahren Sie bei Ihrer Anfrage. Den für Ihre Bestellung geltenden Gründerpreis und die Bedingungen finden Sie vor Vertragsabschluss auf der Bestellseite von Digistore24. Die aktuellen Preise stehen auf der Preisseite.

Verkaufsstart und Startpaket

Bestellung der Einzellizenz über Digistore24. Die kostenlose Probewoche erhalten Sie nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse. Für Einrichtungen und Träger gilt: Gründerpreis-Vorverkauf ab Mitte November 2026. Bei Interesse nutzen Sie den Kontakt, Anliegen „Lizenz“.

Für den Einstieg ist ein Startpaket mit 12 datumsfreien Wochenmappen und Spielen in drei Stufen geplant. Den verbindlichen Umfang des Startpakets und der wöchentlichen Lieferungen finden Sie vor einer Bestellung auf der Bestellseite von Digistore24. Die erste wöchentliche Wochenmappe folgt zum 1. Advent am 29.11.2026 (KW 48).

Bestimmungsgemäße Verwendung

(1) Die Materialien sind Anregungen für Betreuungs- und Aktivierungsangebote in Einrichtungen der Pflege und Betreuung. Sie richten sich an geschulte Betreuungskräfte (insbesondere nach §§ 43b, 53b SGB XI) und an weitere Fachkräfte, die solche Angebote im Rahmen einer Einrichtung durchführen.

(2) Ob und in welcher Form ein Angebot für eine bestimmte Person geeignet ist, beurteilt die durchführende Fachkraft vor Ort, auf Grundlage der Pflegeplanung und in Absprache mit der verantwortlichen Pflegefachkraft. Das gilt besonders bei Bewegung, Lebensmitteln, kleinen Gegenständen und belastenden Erinnerungsthemen sowie bei Sturzrisiko, Schluckstörungen, Kostformen, Allergien, Diabetes und Medikamenten.

(3) Die Materialien leiten keine pflegerischen, therapeutischen oder medizinischen Maßnahmen an und ersetzen keine Diagnose, Behandlung oder Pflegeplanung.

(4) Die Regeln der Einrichtung, insbesondere Hygiene- und Brandschutzvorgaben, Hausordnung und ärztliche oder pflegerische Anordnungen, haben Vorrang vor den Materialien.

(5) Jede Aktivität enthält einen Kasten „Bitte beachten“ mit den wichtigsten Punkten zur sicheren Durchführung. Er ist eine Hilfe zur Vorbereitung und nicht abschließend.

Pflichten der Einrichtung

Gilt für Einrichtungs- und Trägerlizenzen.

(1) Die Einrichtung stellt sicher, dass nur geschulte Betreuungs- oder Fachkräfte die Materialien einsetzen. Sie weist diese vor dem ersten Einsatz auf die bestimmungsgemäße Verwendung (Abschnitt „Bestimmungsgemäße Verwendung“) und die Kästen „Bitte beachten“ hin.

(2) Die Einrichtung sorgt dafür, dass die Eignung eines Angebots für die einzelne Person vor Ort beurteilt wird, auf Grundlage der Pflegeplanung und in Absprache mit der verantwortlichen Pflegefachkraft. Die eigenen Regeln der Einrichtung (Hygiene, Brandschutz, Hausordnung) haben Vorrang.

(3) Erhält die Einrichtung eine Korrektur- oder Rückzugsmitteilung (Abschnitt „Korrekturen und Rückzug“), setzt sie diese unverzüglich um. Insbesondere entfernt sie zurückgezogene Fassungen aus internen Ablagen und Ausdrucken und informiert die betroffenen Mitarbeitenden.

(4) Bemerkt die Einrichtung einen möglichen Sicherheitsmangel in einem Material, meldet sie ihn unverzüglich über das Kontaktformular (aktivierungskompass.de/kontakt/, Anliegen „Rückzug von Materialien“). Bewohner- oder Gesundheitsdaten übermittelt sie dabei nicht.

(5) Diese Pflichten ändern nichts an unserer gesetzlichen Verantwortung für die Inhalte der Materialien.

Korrekturen und Rückzug

(1) Wir prüfen Hinweise auf Fehler und Sicherheitsmängel und korrigieren Materialien. Korrigierte Materialien erhalten eine neue Versionsnummer. Die Änderungen veröffentlichen wir auf der Seite „Korrekturen“ (aktivierungskompass.de/korrekturen/) und im Mitgliederbereich.

(2) Stellt sich heraus, dass ein Material bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit begründen kann, ziehen wir es zurück und informieren Sie per E-Mail. Bitte verwenden Sie zurückgezogene Materialien danach nicht mehr und entfernen Sie Ausdrucke und gespeicherte Kopien.

(3) Für Sicherheitshinweise nutzen Sie bitte das Kontaktformular (aktivierungskompass.de/kontakt/) und wählen „Rückzug von Materialien“. Bitte übermitteln Sie keine Namen oder Gesundheitsdaten von Bewohnerinnen und Bewohnern.

(4) Ihre gesetzlichen Rechte, bei Verbrauchern insbesondere auf Aktualisierungen nach § 327f BGB, bleiben unberührt.

Für eine konkrete Beschreibung eines Fehlers oder Sicherheitsproblems können Sie auch an [email protected] schreiben. Nennen Sie Titel und Version des Materials und übermitteln Sie auch in Anhängen keine Bewohner- oder Gesundheitsdaten. Im Kontaktformular heißt das Anliegen „Sicherheitshinweis zu Materialien (Rückzug von Materialien)“.

Änderungen und anwendbares Recht

Einzelne Aktivitäten können korrigiert oder ersetzt werden. Änderungen dokumentieren wir mit Datum und Versionsnummer auf der Seite Korrekturen. Diese Nutzungsregeln betreffen die Materialien; für den Kaufvertrag mit Digistore24 gelten zusätzlich die dort vereinbarten Bedingungen. Für die Nutzung der Materialien gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts bleiben unberührt.

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